Im Rahmen der anwaltlichen Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt es verschiedene Regelungen und Pauschalen, die für die Abrechnung von Auslagen relevant sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte RVG-Auslagenpauschale. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Bedeutung, Berechnung und Anwendungsbereiche dieser Pauschale.
Was ist die RVG-Auslagenpauschale?
Die RVG-Auslagenpauschale ist eine pauschale Vergütung, die Anwälte für bestimmte Auslagen erhalten können, die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Mandats entstehen. Diese Pauschale dient dazu, kleinere und häufig wiederkehrende Kosten abzudecken, die im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit anfallen, wie beispielsweise Kopier- und Portoauslagen.
Höhe der Pauschale
Nach den Regelungen des RVG beträgt die Auslagenpauschale für einfache und unstreitige Verfahren 20 Euro. In bestimmten Fällen kann die Pauschale auch höher ausfallen, insbesondere wenn das Verfahren komplexer ist oder höhere Kosten verursacht.
Anwendung der Auslagenpauschale
Die Auslagenpauschale wird automatisch im Rahmen der Gebührenabrechnung berücksichtigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird in der Regel zusammen mit den anderen Gebührenpositionen auf der Rechnung des Anwalts aufgeführt.
Besonderheiten und Ausschluss
Es ist wichtig zu beachten, dass die RVG-Auslagenpauschale nicht alle Arten von Auslagen abdeckt. Kosten wie Gerichtskosten, Kosten für Gutachten oder Reiseauslagen müssen separat abgerechnet werden. Auch spezielle Auslagen wie die Kosten für die Beauftragung von Sachverständigen sind nicht in der Pauschale enthalten.
Fazit
Die RVG-Auslagenpauschale ist ein praktisches Instrument, um die Abrechnung von kleineren Auslagen zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Anwälte zu reduzieren. Durch die pauschale Vergütung wird eine transparente und einfache Kostenregelung gewährleistet. Mandanten sollten sich jedoch bewusst sein, dass nicht alle Auslagen durch diese Pauschale abgedeckt sind und zusätzliche Kosten anfallen können.